Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 57,34 |
Auszubildende | 8 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 33,3 % |
Stand 01.01.2024
Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Lindau liegt im Süden des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben und grenzt im Südwesten an den Bodensee.
Er umfasst das Gebiet des Landkreises Lindau mit insgesamt 19 Gemeinden.
Sitz der Landkreisverwaltung ist die große Kreisstadt Lindau (Bodensee).
Aufgaben
Das Finanzamt Lindau ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer
- der Lohnsteuer
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung
- der Eigenheimzulage
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrsist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Kaufbeuren.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Lindau und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
---|---|
Zahlungsverkehr/Finanzkasse | Finanzamt Kaufbeuren |
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Finanzamt Kempten Außenstelle Immenstadt |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Kaufbeuren |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Memmingen |
Betriebsprüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel und Kleinbetriebe | Finanzamt Kempten |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Kempten |
Betriebsprüfung der Versicherungsunternehmen | Finanzamt Kempten |
Veranlagung von Körperschaften | Finanzamt Kempten |
Steuerabzug vom Kapitalertrag | Finanzamt Kempten |
Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 1 - 3 EStG | Finanzamt Kempten |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern | Finanzamt Kempten |
Umsatzsteuerprüfung | Finanzamt Kempten |
Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe | Finanzamt München |
Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer | Bundeszentralamt für Steuern |
Umsatzbesteuerung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer | Finanzamt München |
Außensteuerrecht und gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 5 AO Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe | Finanzamt Augsburg Stadt |
Außensteuerrecht und "Gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen" nach § 180 Abs. 5 AO Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe | Finanzamt Augsburg Land |