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Allgemeines

Personal

Personal in MAK57,34
Auszubildende8
Teilzeitquote (ohne Anwärter)33,3 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Lindau liegt im Süden des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben und grenzt im Südwesten an den Bodensee.

Er umfasst das Gebiet des Landkreises Lindau mit insgesamt 19 Gemeinden.

Sitz der Landkreisverwaltung ist die große Kreisstadt Lindau (Bodensee).

Aufgaben

Das Finanzamt Lindau ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer
  • der Lohnsteuer
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrsist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Kaufbeuren.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Lindau und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Zahlungsverkehr/FinanzkasseFinanzamt Kaufbeuren
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerFinanzamt Kempten Außenstelle Immenstadt
Erbschaft- und SchenkungsteuerFinanzamt Kaufbeuren
GrunderwerbsteuerFinanzamt Memmingen
Betriebsprüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel und KleinbetriebeFinanzamt Kempten
Bußgeld- und StrafsachenFinanzamt Kempten
Betriebsprüfung der VersicherungsunternehmenFinanzamt Kempten
Veranlagung von KörperschaftenFinanzamt Kempten
Steuerabzug vom KapitalertragFinanzamt Kempten
Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 1 - 3 EStGFinanzamt Kempten
Lohnsteueraußenprüfung bei Betrieben mit mehr als 499 ArbeitnehmernFinanzamt Kempten
UmsatzsteuerprüfungFinanzamt Kempten
Rennwett- und Lotteriesteuer, SpielbankabgabeFinanzamt München
Versicherungsteuer, FeuerschutzsteuerBundeszentralamt für Steuern
Umsatzbesteuerung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen UnternehmerFinanzamt München
Außensteuerrecht und gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 5 AO 
Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe
Finanzamt Augsburg Stadt
Außensteuerrecht und "Gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen" nach § 180 Abs. 5 AO 
Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe
Finanzamt Augsburg Land