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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08382 916 + Nebenstelle
134/296/00000 - 134/296/99999 A - Z Grenzgänger604
134/300/00000 - 134/395/99999 A - FELF 614
134/396/00000 - 134/494/99999 FELG - KAQ 624
134/495/00000 - 134/583/99999 KAR - MZ 615
134/584/00000 - 134/685/99999 N - SCHUL 601
134/686/00000 - 134/786/99999 SCHUM - ZZ 621
134/798/00000 - 134/799/99999 A - Z Grenzpendler604
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar