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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 08382 916 + Nebenstelle
134/296/00000 - 134/296/99999 A - Z Grenzgänger 604
134/300/00000 - 134/395/99999 A - FELF 614
134/396/00000 - 134/492/99999 FELG - KAK 634
134/493/00000 - 134/584/99999 KAL - ND 615
134/585/00000 - 134/688/99999 NE - SCHWAM 616
134/689/00000 - 134/786/99999 SCHWAN - ZZ 606
134/798/00000 - 134/799/99999 A - Z Grenzpendler 604
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar