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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpartner Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08382 916 + Nebenstelle
Bodolz, Heimenkirch, Hergensweiler, Lindenberg, Nonnenhorn, Oberreute, Opfenbach, Sigmarszell, Stiefenhofen, Wasserburg, Weißensberg 814, 720, 710, 824
Gestratz, Grünenbach, Hergatz, Lindau, Maierhöfen, Röthenbach, Scheidegg, Weiler-Simmerberg 801, 811
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar